Atemschutz

Atemschutzgeräte bieten Schutz vor Stoffen, Partikeln oder Organismen, die über die Atemwege in den Körper gelangen können.

Deshalb müssen wir uns z. B. bei Bränden vor diesen Gefahren schützen.

Grundsätzlich gibt es 2 verschiedene Anwendungsbereiche:

Wir besitzen in unserer Feuerwehr insgesamt vier Pressluftatmer (300 bar) der Firma Dräger und acht Atemschutzmasken (davon haben zwei Atemschutzträger eigene Masken mit Brille in der jeweiligen Sehstärke).

Bevor man die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger machen darf, ist eine ärztliche Untersuchung (G26.3) notwendig.

Jährlich sind drei fachbezogene Ausbildungen  für den AS-Träger vorgeschrieben:

  • eine theoretische Unterweisung über den Atemschutz und Unfallverhütungsvorschriften
  • eine Belastungsübung in einer Atemschutz-Übungsanlage
  • eine Einsatzübung*
    *) kann entfallen, wenn innerhalb des Jahres ein Einsatz unter
    Atemschutz durchgeführt wurde oder
    *) wird erfüllt, wenn z. B. eine Brandübungsanlage besucht oder eine
    Übung nach Anlage 4 der FwDV 7 neu absolviert wird